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Anzeige von Sandra

geschrieben am 09.03.2022 von Sandra, weiblich weiblich

Die Anzeige gegen M.


Ich erstattete Anzeige, nachdem ich erfuhr, dass M., der damalige Freund meiner Eltern, zwei junge Mädchen zu sich eingeladen hatte. Er wollte ihnen „seinen Fernseher zeigen“. Als ich dies hörte, war mir sofort klar, dass ich nun nicht mehr länger schweigen kann. Der Gedanke, dass zwei Mädchen bei ihm „eingeladen“ waren brachte mich fast um den Verstand.

Der Entschluss stand fest, nur wusste ich nicht was zu tun ist. Ich rief bei der Beratungsstelle „Nele“ in Saarbrücken an und sagte mit starkem Herzklopfen, dass ich missbraucht wurde und nun den Täter anzeigen möchte. Puh, das war schwer, aber es tat auch ein klein wenig gut. Nele nannte mir die Telefonnummer vom Landeskriminalamt und zwei Ansprechpartnerinnen.

Ich rief am 10.02.2000 beim LKA an, und fragte nach den Personen, die mir Nele genannt hatte. Leider waren beide nicht im Haus, doch ich sagte dann, dass ich bei Nele war und Anzeige erstatten wollte. Der Beamte hatte nur nach der Tatzeit gefragt, ich nannte 1991 - 1994. Ich gab dann noch meinen Namen, mein Alter, damals 21, und meinen Wohnort an. Mir wurde zugesichert, dass sich eine Beamtin mit mir in Verbindung setzten würde.

Dies geschah am nächsten Tag auch und wir einigten uns in diesem Gespräch auf Montag, den 14. Februar um meine Aussage zu machen. Dass es Valentinstag war, habe ich nicht sofort registriert... um 13:00 Uhr war es am besagten Tag soweit. Ich war sehr aufgeregt, hatte kalte Hände und Schweißausbrüche. Die Beamtin war aber sehr nett und hat mich ganz unbefangen begrüßt. So seltsam es sich vielleicht auch anhören mag: Ich habe mich bei ihr wohlgefühlt.

Als meine Aussage dann begann, ging es zuerst nur um allgemeine Dinge, ich wurde darauf hingewiesen, dass ich wegen einer falschen Beschuldigung strafrechtlich belangt werden kann und Aussageverweigerungsrecht hätte, wenn ich mich selbst belasten würde.

Ich machte dann Angaben zu dem Zeitraum, sagte, dass ich gemeinsam mit meiner Mutter überlegt hatte wann M. bei uns übernachtete. Es müsste vom Sommer 1991 bis Sommer 1994 gewesen sein.

Ich erklärte, dass M. eigentlich auf der Couch schlafen sollte, mein Bett war im Kinderzimmer. Ich sollte eine Skizze von diesem Raum malen - wenn ich daran denke, kann ich erkennen, dass ich sehr eingeschüchtert war, denn es wurde eine ziemlich kleine Zeichnung auf einem DIN A4 Blatt...

Dann äußerte ich mich zu dem Missbrauch, sagte vorher, dass ich keine Reihenfolge oder zeitliche Abfolge nennen kann. Über die Taten zu sprechen war wirklich nicht leicht, aber mir half, dass Fragen gestellt wurden auf die ich antworten konnte. Denn es ging sehr ins Detail...

Ich erzählte später vom „letzen mal“... damals drang er in mich ein... erst danach hatte ich endlich die Kraft, meine Zimmertür abzusperren. Denn selbst dazu war ich jahrelang einfach zu schwach, zu kaputt oder „gar nicht da“...

Um 14:45 Uhr wurde eine Pause gemacht, ich ging zur Toilette - richtig gespürt habe ich mich in diesem Moment aber nicht. Mein Körper kribbelte und ich fühlte mich hinter einer Nebelwand.

Um 15 Uhr ging es weiter. Ich wurde noch zu meinem freiwilligen „ersten mal“ befragt und wie es dazu kam, ihn nun endlich anzuzeigen. Sie fragte mich auch, wem ich bisher alles davon erzählte und wann dies gewesen sei.

Ich erzählte noch von dem Telefongespräch, als ich ihm sagte, dass ich nicht länger schweige und das er bei J. anrief und ihr sagte, dass er sich selbst anzeigen würde. Er wolle, für die Sache, die er getan hat „gerade“ stehen.

Ich sollte noch eine Einschätzung darüber abgeben, wie oft es zu „derartigen Vorfällen“ gekommen war. Ich gab an, dass es jedes Mal geschah, wenn er bei uns übernachtet hatte...

Die Beamtin gab mir noch ein Informationsblatt und fragte mich ob ich eine Anwältin für den Opferbeistand kennen würde, doch ich kannte damals niemanden, sie sagte dann, dass mir eine Rechtsanwältin zugeteilt wird.

Um 16:40 Uhr war es dann geschafft, meine Aussage war beendet. Ich fühlte „mich“ immer noch nicht richtig, dass Kribbeln und der Nebel blieben auch einige Zeit bestehen.

Am 04. April bekam ich Post von einer Rechtsanwältin, sie bat mich um eine Terminabsprache. Ich weiß nicht mehr, wann ich das erste mal bei ihr war, aber sonderlich wohl hatte ich mich nicht gefühlt, es lag wohl auch an den Belastungen der vorhergehenden Zeit...

Im Mai kam ein Schreiben von seinem Rechtsbeistand. Meine Aussage wurde „auseinander“ genommen und zu vielen Dingen Stellung genommen. So soll er erstmalig nach November 92 bei uns gewesen sein, da es vorher aus verschiedenen Gründen gar nicht möglich gewesen sein soll.

Das „letzte mal“ soll keine Vergewaltigung gewesen sein und „rein technisch“ auch nicht möglich gewesen sein...?

Im August erfuhr ich von diesem Schreiben, denn die Staatsanwaltschaft gab uns die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Mich regte sein Schreiben sehr auf, ich hätte platzen können... meine Wut gab mir Kraft, so das ich seiner Auslegung des Missbrauchs heftig widersprechen konnte.

Danach wurden meine Eltern und meine Schwester zur Zeugenvernehmung geladen. Meine Mutter konnte viel zu den Zeiträumen sagen, mein Vater dazu eher weniger. J. konnte einiges zu den Taten sagen, da sie damals im selben Zimmer schlief und es mitbekam.

Es passierte danach wieder nichts und ich wurde langsam ungeduldig. Ich fühlte mich auch nicht sehr gut von meiner Anwältin verstanden, hatte plötzlich das Gefühl, dass es an ihr lag, weil es nicht weiterging. Ich stand still und mein Weg ging nicht weiter.

Meine Therapeutin und mein Umfeld hatte in dieser Zeit bestimmt viel mit mir durchmachen müssen, ein liebes danke an dieser Stelle finde ich angebracht.

Im März 2001 hätte ich am liebsten alles hingeschmissen, damals bekam ich den Termin zur Verhandlung, es sollte der 15. Mai sein. Ich hatte aber seit diesem Schreiben einfach keine Kraft mehr und fühlte mich sehr alleine gelassen. Ich konnte mir nicht mehr vorstellen mit meiner Anwältin vor Gericht zu gehen und sprach darüber auch mit meiner Therapeutin.

Ich weiß nicht mehr genau wie es kam, ich glaube, dass sie mir die Telefonnummer einer anderen Anwältin gab, oder sie machte sogar den ersten Termin aus? Egal wie, es kam jedenfalls im April dazu das ich zu einer anderen Anwältin ging. Schon die ganze Atmosphäre empfand ich als sehr angenehm, sie nahm sich Zeit für mich und hörte das, was ich nicht sagte, dafür aber fühlte. Ich war erleichtert, weil es auch anders gehen kann und sehr froh, dass sie das Mandat annahm.

Der Richter konnte zuerst nicht erkennen warum es so wichtig für mich war, die Anwältin zu wechseln, doch nachdem meine Anwältin ihm die Gründe genannt hatte, wurde es zugelassen. Einen Tag vor der Verhandlung hatte ich einen Termin bei meiner neuen Anwältin, wieder war es sehr beruhigend für mich und gab mir Sicherheit.

Damals bekam ich das erste mal die Anklageschrift, die schon im Januar geschrieben wurde, zu lesen.

M. wurde angeklagt, in der Zeit von Sommer 1991 bis Sommer 1992 mindestens 12 sexuelle Handlungen an mir vorgenommen zu haben. Es stand noch dabei, dass er mindestens einmal im Monat bei uns übernachtete und mich dann in meinem Bett aufsuchte, um mich zu missbrauchen.

In den wesentlichen Ergebnissen der Ermittlungen stand was ich in meiner Aussage gesagt hatte, dass „letzte mal“ stand auch dabei und das ich mich während dessen „kaum bewegt“, und auch nicht zur Wehr gesetzt hatte.

Ich verstand die Anklageschrift nicht und fragte, wieso denn nur ein Jahr angeklagt wurde, es ging doch bis 1994? Meine Anwältin erklärte mir, weil ich im Sommer 1992 14 Jahre jung wurde hätte ich mich ab da wehren müssen. Weil ich das nicht tat, ist es laut Gesetz kein Missbrauch und auch das „letzte mal“, keine Vergewaltigung gewesen.

Ich war sehr verzweifelt als ich dies hörte, wie sollte ich denn erklären, warum ich mich nicht wehrte? Dass ich davor schon jahrelangen Missbrauch durch V. erlebte und überhaupt keine Kraft mehr hatte zu „reagieren“, wusste ja noch niemand...

Also akzeptierte ich die Anklageschrift, denn ich hatte auch keine andere Wahl...




Die Gerichtsverhandlung gegen M.



Die Verhandlung war am 15. Mai 2001, an diesem Morgen konnte ich nichts essen und war sehr aufgeregt. Ich fuhr mit meinen Eltern und meiner Schwester J. zuerst zu der Frau vom Opferschutz, sie begleitete uns zum Gericht was mir gut tat, denn die ganze Situation war sehr aufwühlend für mich.

Als wir zum Gerichtssaal gingen sah ich ihn plötzlich, er stand mit seiner Frau, die immer noch zu ihm hält, vor dem Saal und mir wurde heiß und kalt zugleich als ich ihn sah. Ich versuchte aber mir nichts anmerken zu lassen und sprach mit meiner Familie und Anwältin um die Zeit zu überbrücken.

Nach kurzer Zeit wurden wir alle in den Gerichtssaal gerufen, die Zeugen wurden genannt und belehrt, dann verlas die Staatsanwältin die Anklageschrift. Die Zeugen mussten danach wieder den Gerichtssaal verlassen, mir wurde freigestellt ob ich im Saal bleibe, da ich als Nebenklägerin das Recht hatte, von Anfang an dabei zu bleiben. Ich hatte mir vorher schon Gedanken darüber gemacht und entschieden, dabei zu bleiben, da ich wissen wollte, was er sagt.

M. wurde zuerst nach seinen Personalien befragt und belehrt. Danach wurde er gefragt, ob er sich zu der Anklageschrift äußern möchte. Er sagte, dass er sehr nervös sei und ein Schriftstück verfasst hätte um es vorzulesen. Dies wurde genehmigt und M. fing an zu reden.

Er gab den Missbrauch zu, ich glaubte mich verhört zu haben, doch es war tatsächlich so. Er sagte aber, dass dies alles nach meinem 14. Geburtstag war, er könne sich gut daran erinnern, weil er an einem Geburtstag seines Vaters, seinen Onkel wiedergesehen hätte, der ihn in selbst missbraucht haben soll. Ich glaube dies nicht, empfinde es als eine Ausrede, denn wie müsste ich heute handeln, wenn es tatsächlich so sein soll? Wenn man wirklich missbraucht wurde kennt man doch die Gefühle und würde so etwas niemals einem Kind antun, oder? Es gibt zwar Studien die sagen, dass männliche Opfer oft zu Tätern werden, doch ich glaube es einfach nicht. Es ist in meinen Augen eine Ausrede, weil man nicht zu seinen Taten stehen will, vielleicht auch Mitleid erhofft, nicht mehr!

Jedenfalls sei das Treffen mit seinem Onkel sehr aufwühlend gewesen. Danach kam M. zu uns nach Hause und hat mich das erste mal in meinem Bett aufgesucht um mich zu missbrauchen. Er schilderte den ersten Missbrauch aus seinen Augen: es wäre ein Trost suchen und kuscheln gewesen. Das er seine Hand in meine Hose schob und sie an mir rieb nein, dass sagte M. nicht. Er räumte dann ein, dass es zu den anderen Vorfällen die ich geschildert habe kam, betonte aber immer wieder, dass es nach meinem 14. Geburtstag war.

Er erwähnte dann noch Dinge die nie geschehen sind, so sollen J. und ich in Unterwäsche bekleidet zu ihm gegangen sein, und zu ihm gesagt haben, dass er uns mal seinen Penis zeigen soll. Er sagte noch andere Dinge die ich jetzt aber nicht mehr weiß.

Danach wurde ich befragt, zu den Taten musste ich nichts mehr sagen, weil M. sie eingeräumt hatte, es ging nur noch um den Zeitraum. Ich sagte, dass ich selbst nicht einordnen kann wann es begonnen hatte, ich aber mit meiner Mutter eingrenzen konnte, wann er bei uns zu „Besuch“ war. Meine Aussage war glücklicherweise nicht sehr lange, danach musste ich zur Toilette und seine Anwältin fand das wohl nicht in Ordnung, so das mir ein Justizangestellter folgte und aufpasste, dass ich nicht mit den anderen Zeugen rede.

In dieser Zeit machte meine Mutter Ihre Aussage, so das ich nicht sagen kann, was sie sagte. Ich ging dann wieder in den Gerichtssaal und mein Vater machte seine Aussage. Er sagte das gleiche wie in seiner Aussage beim LKA, zu den Zeiträumen sehr wenig, aber das er mal mitbekommen hat, dass M. in unser Zimmer wollte und mein Vater ihn dann rausgeschmissen hätte und danach längere Zeit kein Kontakt zu M. bestand.

J. machte danach ihre Aussage, sie konnte zu den Zeiträumen auch nicht sehr viel sagen. Der Richter sagte dann, dass sie erzählen soll, wie es war, als sie und ich zu M. gingen und ihm sagten, dass er uns seinen Penis zeigen soll. J. sagte, dass so etwas nie gewesen sei. Dies war wohl ein „Test“ vom Richter? Wie auch immer, J.s Aussage ging dann auch zu Ende.

Die Anwältin von M. beantragte dann noch, dass seine Frau, die übrigens die ganze Verhandlung über im Gerichtssaal war, als Zeugin gehört wird. Es wurde genehmigt. Da frage ich mich heute, wie es sein kann, dass man mir nachgeht, wenn ich zur Toilette gehe, aber eine Zeugin die alle Aussagen hört zum Schluss noch als Entlastungszeuge für M. vernommen wird? Sie betonte, dass M. niemals vor meinem 14. Geburtstag bei uns übernachtet hätte, alles weitere weiß ich leider auch nicht mehr.

Als alle Aussagen beendet waren, kam es zu den Plädoyers. Die Staatsanwältin forderte 2½ Jahre ohne Bewährung, meine Anwältin schloss sich ihr an, und die Verteidigung forderte Freispruch, da es nicht sicher sei, ob es vor meinem 14. Geburtstag war. Der Richter und die Schöffen zogen sich zurück und kamen nach kurzer Zeit, die für mich aber eine Ewigkeit war, zurück und verlasen das Urteil, dass mir einen Monat später auch schriftlich zugesendet wurde.

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil

Der Angeklagte wird freigesprochen.
(Wenn du das gesamte Urteil lesen magst klick hier)

Ich war vollkommen geschockt und die Tränen liefen aus meinen Augen, J. hatte den Gerichtssaal verlassen, wohl auch unter Schock stehend.

Die Begründung hörte ich nicht mehr, mein inneres war weit weg. Meine Anwältin sagte etwas von Berufung und dem begründeten Urteil. Ich stimmte dem zu. Danach fuhren wir alle nach Hause, ich hatte zuerst noch Mut und wusste das in dem Urteil stehen wird, dass er es getan hat aber wegen der Altersgrenze nicht verurteilt werden konnte. Doch schon kurze Zeit später brach alles in mir zusammen, Freispruch? Wieso nur, er hat es doch zugegeben, warum ist es nicht strafbar was er getan hat?

Einige Tage später erfuhr ich, dass die Staatsanwaltschaft auch Berufung eingelegt hatte, dies war ein kleiner Vorteil für mich, denn wenn er wieder freigesprochen wird, trägt die Kosten die Staatskasse, und nicht ich.

Im September stand fest, dass am 26.10.01 die Berufungsverhandlung ist. Zu diesem Zeitpunkt fühlte ich mich sehr mut- und kraftlos. Es gab kaum neue Erkenntnisse, keinen „Beweis“, dass es vor meinem 14. Geburtstag war... Ich hatte zwar mit einer damaligen Schulfreundin telefoniert und dadurch erfahren, dass ich ihr von dem Missbrauch erzählt habe, doch auch sie wusste nicht mehr, wann ich es ihr sagte.

Eines Tages fragte mich meine Mutter, ob ich mich noch an mein Praktikum erinnern würde, damals hatte mich M. mit dem Auto abgeholt, da seine Frau eine Fortbildung machte. Ich sah die Situation vor mir, spürte meine Gefühle als ich in sein Auto stieg und wusste, dass es davor schon zu dem Missbrauch gekommen war. Allerdings wusste weder meine Mutter noch ich, wann das Praktikum war. Ich entschloss mich dann dazu, meine damalige Lehrerin anzurufen. Sie war sehr erstaunt über meinen Anruf und ich erklärte ihr worum es ging. Sie sagte dass sie es auf Anhieb nicht wisse, aber gern in einem Kalender nachschauen kann. Nach einer kleinen Ewigkeit war sie wieder da und las alles vor, dass wir im Schuljahr 1992-1993 machten, und dann kam sie zu dem Praktikum. Es war im Mai sagte sie, und ich fragte noch nach dem Jahr, im Mai 1992 war es, also einen Monat vor meinem 14. Geburtstag. Ich fühlte mich sehr erleichtert und erzählte eine Woche später meiner Anwältin davon. Sie fand die Umstände wie wir zu dem Datum kamen sehr gut und freute sich für mich.

Dann verging die Zeit sehr schnell und ich wurde mit jedem Tag nervöser. Einen Tag vor der Berufungsverhandlung rief mich meine Anwältin an und erzählte mir, dass der Richter möchte, dass wir die Berufung zurück ziehen, da gerade mal 30% dafür sprachen M. zu verurteilen. Ich war sehr sauer darüber und konnte mal wieder nicht fassen, wie die Gerechtigkeit in diesem Land ist. Wir zogen die Berufung aber nicht zurück.

Am nächsten Tag war es dann soweit, meine Anwältin sagte, dass ich besser warten sollte, bis ich zu meiner Aussage reingerufen werde, weil der Richter wieder damit anfangen würde, die Berufung zurück zu ziehen. Ich blieb also in der Cafeteria sitzen, heute denke ich, dass ich lieber mit rein gegangen wäre um mitzubekommen was im Verhandlungssaal passierte. Ich konnte nicht lange in der Cafeteria sitzen bleiben, war zu nervös, also ging ich nach oben.

Als ich am Gerichtssaal ankam, standen meine Eltern und J. vor dem Saal und erzählten mir, dass sie noch gar nicht reingerufen seien, dass war seltsam und ich fragte mich, was nur los war... Kurze Zeit darauf kam meine Anwältin und erzählte, dass der Richter wieder sagte, dass wir die Berufung zurück ziehen sollen, wir dies aber auf keinen Fall tun, es nun aber zwei Möglichkeiten gibt:

Wir können das Risiko eingehen und auf die Verhandlung bestehen, dass bedeutet aber, dass wenn er wieder freigesprochen wird, dieses Urteil dann rechtskräftig wäre und wir danach nichts mehr tun können, oder aber wir könnten uns auf einen Vergleich einigen. Sie erklärte mir was es bedeutet, dass mir dann Schmerzensgeld zugesprochen wird und er sich mir nicht nähern darf. Ich sollte nun in Ruhe überlegen was ich tun möchte.

Ich war sehr aufgebracht und sauer, fühlte mich mutlos und dachte, dass alles umsonst war, er weiterhin tun und lassen kann was er möchte, vielleicht weiterhin Kinder missbrauchen kann und dass das letzte 1¾ Jahr umsonst waren. Ich war sehr verzweifelt in diesem Moment und konnte mich nicht entscheiden. Meine Mutter meinte, dass der Vergleich besser wäre, nicht das er wieder freigesprochen wird, dann wäre wirklich alles umsonst gewesen. Ich entschied mich dann für den Vergleich und meine Anwältin ging wieder in den Gerichtssaal.

Wir gingen dann wieder in die Cafeteria und warteten auf ein Ergebnis, für mich war diese Zeit unbeschreibbar gewesen, wir saßen da und keiner wusste wie es nun weiter ging, ob sie sich einigen können oder es doch noch zu einer Verhandlung kommt? Nach einiger Zeit ging die Frau vom Opferschutz zum Gerichtssaal um zu schauen wie es weiter geht. Kurz darauf kam sie schon zurück und sagte, dass sie sich geeinigt hätten. Da fasste ich den Entschluss zum Gerichtssaal zu gehen, ich wollte M. noch einmal in die Augen schauen, dass konnte fast niemand verstehen, doch für mich war es sehr wichtig. Ich wollte zeigen, dass ich keine Angst mehr vor ihm habe. Er kam dann auch kurz danach aus dem Saal und schaute sofort weg und stellte sich hinter seine Frau. Ich fühlte mich sehr stark in diesem Moment.

Meine Anwältin kam kurz darauf auch aus dem Gerichtssaal und war erfreut was ich irgendwie nicht verstand, sie erzählte, dass er mir 2500,- DM Schmerzensgeld zahlen muss, er sich mir nicht nähern darf und die Akte 10 Jahre bestehen bleibt. Sollte er noch einmal angezeigt werden, ist wenigstens festgehalten, was er mit mir tat. Sie sagte dann noch das der Freispruch weg sei, was ich zuerst nicht verstanden habe, sie erklärte dann, dass das erste Urteil, nicht rechtskräftig wäre, weil wir die Berufung nicht zurück gezogen haben. Dies war doch wirklich ein kleiner Gewinn.

Gerechtigkeit habe ich keine bekommen, doch der Weg hat sich gelohnt, weil ich dadurch mit dem Missbrauch abschließen konnte. Es hat mir geholfen, das Kapitel M. zu schließen, denn ich kann es nun ansehen ohne das es mich verletzt. Die Texte zu schreiben war zwar aufwühlend, doch es ist auch ein gutes Gefühl dabei. Ein Gefühl, dass ich stolz auf mich sein kann, weil ich mein Schweigen gebrochen habe und meine Möglichkeiten genutzt habe. Ich habe ihm gezeigt, dass es falsch ist was er tat.

Bleibt noch eine Frage offen, wie kam M. in unsere Familie? Er war ein Arbeitskollege von meinem Opa, dieser ist der Vater von V., Zufall?

© by Sandra

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