Tel.: 06897 - 93 92 40
Noch kein Mitglied? Jetzt anmelden

Sexueller Missbrauch an Kindern

Zu Beginn der achtziger Jahre haben auch in der Bundesrepublik Deutschland betroffene Frauen, ermutigt von der Frauenbewegung, begonnen, öffentlich darüber zu sprechen, dass sie in ihrer Kindheit und Jugend sexuell missbraucht wurden. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass es sich dabei nicht nur um vereinzelte Übergriffe handelt, sondern dass für viele Kinder und Jugendliche der sexuelle Missbrauch durch Ältere, Stärkere, Mächtigere - enge Verwandte, Freunde, Respektpersonen - ein bedrückender und verwirrender Bestandteil ihres alltäglichen Lebens ist.

In diesem Zusammenhang wurde auch zum ersten Mal öffentlich die begründete Behauptung aufgestellt, dass sexueller Missbrauch innerhalb des engsten Familienkreises nicht, wie man bis dahin allgemein angenommen hatte, äusserst selten vorkomme, sondern dass er nur ein besonders sorgsam gehütetes Familiengeheimnis sei. Allmählich wurde bekannt, dass es sexuellen Missbrauch von Erwachsenen an Kindern nicht nur in grossem Umfang gibt, sondern dass er sich häufig in ein und derselben Familie über Generationen hinweg fortsetzt. Dennoch ruft die Konfrontation mit diesem inzwischen gut belegten Faktum nach wie vor bei vielen von uns heftige Abwehr- und Ungläubigkeitsreaktionen hervor.

Wir können kaum glauben, dass es so etwas geben soll, reagieren mit Abscheu, Ekel und Unverständnis bzw. versuchen, so lange wie möglich dem Problem aus dem Weg zu gehen. So kommt es, dass auch heute noch viele Betroffene in ihrer Not allein bleiben und weiterhin dem Missbrauch ausgeliefert sind. Damit sich aber Kinder und Jugendliche aus den verhängnisvollen Verstrickungen in Missbrauchsbeziehungen befreien können, bedarf es zu allererst der verständnisvollen Unterstützung und Hilfe von Erwachsenen, die ihnen Glauben schenken und denen sie vertrauen können.

Um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen, ist es notwendig, dass die Erwachsenen, und besonders Sie als Pädagogen, Erzieher, Fachkräfte im Freizeitbereich, bei Verbänden und kirchlichen Institutionen offen das Problem erörtern und nach neuen Formen des Umgangs und der Hilfe suchen.

Es gibt eine Reihe von prägnanten Definitionen, was eigentlich sexuellen Missbrauch von Kindern ausmache. Eine in Fachkreisen häufig zitierte ist die von Kempe und Kempe:

„Sexueller Missbrauch wird definiert als die Inanspruchnahme von abhängigen, entwicklungsmässig unreifen Kindern und Adoleszenten für sexuelle Handlungen, die sie nicht gänzlich verstehen, in die einzuwilligen sie in dem Sinne ausserstande sind, dass sie nicht die Fähigkeit haben, Umfang und Bedeutung der Einwilligung zu erkennen, oder die sozialen Tabus von Familienrollen verletzen. Sie schliesst Pädophilie (Vorliebe eines Erwachsenen für sexuelle Beziehungen zu Kindern oder die Neigung eines Erwachsenen dazu) Notzucht und Inzest ein.(1)“

In dieser Definition wird deutlich darauf hingewiesen, dass ein Kind niemals den gleichen Informationsstand über Sexualität besitzen kann wie ein Erwachsener. Darüber hinaus macht die strukturelle Abhängigkeit des Kindes von einem Erwachsenen eine freie Entscheidung zu einer sexuellen Beziehung unmöglich. Die im Missbrauch von Kindern und Jugendlichen enthaltene Beziehung basiert in allen Fällen auf einem Ungleichverhältnis, das immer auch ein Machtgefälle und einen Machtmissbrauch beinhaltet. Ein weiterer Aspekt dieser Definition ist, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen nicht nur in der Familie geschieht, sondern auch in Institutionen wie z. B. Kindergärten, Schulen, Heimen, Jugendzentren, Beratungsstellen oder Krankenhäusern.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Straftatbestand (Offizialdelikt), mit dem sich §§ 174 und 176 StGB befassen. Jedoch ist niemand dazu verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn er oder sie von einem sexuellen Missbrauch erfährt oder einen diesbezüglichen Verdacht hat. Polizei und Staatsanwalt müssen jedoch ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie auf irgendeine Weise Kenntnis davon erhalten. Zum Schutz des Kindes können aber vor allem auch vormundschafts- oder familiengerichtliche Verfahren in Gang gebracht werden.

Über das Ausmass des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen gibt es inzwischen auch einige Untersuchungen aus dem deutschsprachigen Raum. Im Kinderschutzbericht der Berliner Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport von 1996 wird nach vorsichtigen Häufigkeitseinschätzungen und neueren Befragungsergebnissen davon ausgegangen, dass ca. 10 - 20 % aller Mädchen und 5 - 10 % aller Jungen betroffen sind. Zur Anzeige bei der Polizei gelangen bundesweit jährlich ca. 14.000 bis 16.000 Fälle. In Berlin gibt es pro Jahr im Durchschnitt 1.000 Anzeigen.

Wie wenig diese Zahlen tatsächlich aussagen, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass eher die Fälle ausserhalb des engeren Familienkreises angezeigt werden. Je näher der Missbraucher zum engsten Familienkreis gehört, desto grösser ist der Druck zur Geheimhaltung.

Überwiegend sind es Männer, die die Kinder und Jugendlichen missbrauchen. Über den Missbrauch durch Frauen gibt es noch wenig fundierte Untersuchungen. Obwohl auch Frauen Missbrauch begehen, bzw. sich häufig auch an sexuellem Missbrauch beteiligen, wissen wir bisher wenig über dessen Ausmass und die eventuellen psychischen Folgen für die Opfer. Einigkeit besteht darüber, dass Missbrauch in den meisten Fällen durch ein Familienmitglied oder durch eine der Familie nahestehende Person geschieht. Missbrauch durch dem Kind völlig fremde Personen - das sind die Fälle, über die dann in den Zeitungen berichtet wird - stellt eher eine Ausnahme dar.

Soweit bis heute bekannt ist, beginnt sexueller Missbrauch häufig zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr von Kindern, ca. 25 % der betroffenen Kinder sind sogar erst zwischen zwei und fünf Jahre alt, wenn der Missbrauch beginnt. Eine weitere Gruppe, auf die sich die Aufmerksamkeit der Fachöffentlichkeit erst in jüngster Zeit gerichtet hat, sind Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder schweren körperlichen Behinderungen. Der Gedanke, dass auch solche Kinder sexuell missbraucht werden, erscheint uns noch weniger vorstellbar - ist doch deren weitgehende Angewiesenheit auf Unterstützung und Pflege, damit auch ihr vollständiges Ausgeliefertsein offensichtlich. Obwohl vereinzelte Professionelle schon früh den Verdacht hatten, dass zwischen Entwicklungsretardierungen bei sehr jungen Kindern und sexuellem Missbrauch ein Zusammenhang bestehen könnte, wurde dem bisher wenig Beachtung geschenkt. Auch wenn die Anfragen nach fachlicher Beratung aus Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren zugenommen haben, gibt es bisher nur wenige therapeutische Angebote für Kinder mit geistiger Behinderung, die ihnen eine Bearbeitung ihrer Missbrauchserlebnisse ermöglichen.

Je grösser unser Wissen über sexuellen Missbrauch wird und wir weiter für diese Problematik sensibilisiert werden, um so deutlicher werden auch die vielen möglichen Facetten des Missbrauchs. Daher gibt es keine einfachen und eindeutigen Antworten und keine vorgegebenen Handlungsanweisungen. Wir müssen für jedes einzelne Kind und seine Familie angemessene Hilfen und Lösungen suchen. Dabei unterstützen Sie Beratungsstellen.

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung der Senatsverwaltung Berlin zur Verfügung gestellt.