Tel.: 06897 - 93 92 40
Noch kein Mitglied? Jetzt anmelden

Welche Möglichkeiten habe ich einen Therapieplatz zu erhalten?

Es steht Ihnen frei, sich bei einem Psychotherapeuten ihrer Wahl zu melden und dort einen Termin zu vereinbaren. Eine Therapie kann in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen werden. Sie können Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes über alle Ärzte und Psychotherapeuten informieren, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Leider kann es bei niedergelassenen Therapeuten zu längeren Wartezeiten kommen.

Wir machen Sie auch auf die Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer aufmerksam, auf der Sie weiterführende hilfreiche Informationen für Betroffene rund um das Thema Psychotherapie und psychische Krankheiten finden:

http://www.bptk.de/patienten/einfuehrung.html

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in fast allen Fällen. Allerdings muss hierfür ein Antrag gestellt werden. Diesen wird der Therapeut nach einer festgelegten Zahl von sog. Probatorischen Sitzungen in Absprache mit Ihnen stellen.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Platz bekomme?

Es kann passieren, dass Sie von mehreren Therapeuten die Information erhalten, dass kein Platz verfügbar ist und ein erster Termin erst in mehr als drei Monaten überhaupt möglich wäre.

Auch in diesem Fall gibt es Möglichkeiten eine Therapie zeitnah zu beginnen:

  1. Ein Psychotherapeut in Privatpraxis kann Sie im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens behandeln. Diese können jedoch nicht direkt bei den Krankenkassen abrechen. Eine Erstattung der Kosten ist jedoch möglich. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor bei fünf niedergelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz bekommen konnten und dies nachweisen können.
  2. Sie haben auch die Möglichkeit Beratungsstellen aufzusuchen. Es gibt psychosoziale Beratungsstellen, die bei psychischen Belastungen helfen. Hier finden sich insbesondere Spezialisierungen in den Bereichen Sexualität, Sucht oder chronische Erkrankungen. Solche Einrichtungen werden meist von Gemeinden oder Wohlfahrtsverbänden getragen. Kosten fallen hier meistens nicht an.

Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren?

Im Durchschnitt muss mit Wartezeiten für ein erstes Gespräch bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit mehr als drei Monaten gerechnet werden. Ein unzumutbarer Zustand für Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind.

Die Krankenkassen sind in der Verpflichtung eine notwendige Behandlung schnellst möglich zu gewährleisten. Der § 13 Absatz 3 SGB V erlaubt daher bei Dringlichkeit auch eine Privatpraxis aufzusuchen. Dennoch muss die Krankenkasse die anfallenden Kosten erstatten. Um eine Kostenübernahme zu gewährleisten, sollte man vorab einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, ob diese einer Behandlung in einer Privatpraxis zustimmt.

Einen solchen Antrag stellen Sie folgendermaßen:

  1. Sie fertigen ein Anschreiben, welches die Gründe der Dringlichkeit einer Psychotherapie darlegt. Ebenfalls geben Sie an, dass Sie rechtzeitig keinen Platz bei einem Psychologen mit Kassenzulassung bekommen können.
  2. Ebenfalls sollten Sie eine Bescheinigung von einem Facharzt oder Ihrem Hausarzt vorlegen, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und zeitnah begonnen werden sollte.
  3. Es ist wichtig, dass Sie die Absagen der Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung schriftlich dokumentieren. Sie sollten mindestens bei drei bis fünf Psychotherapeuten nachfragen und sich deren Daten und Wartezeiten aufschreiben.
  4. Sie sollten ebenfalls eine Bescheinigung des Psychotherapeuten in Privatpraxis vorlegen, dass er die Behandlung kurzfristig übernommen hat. Er sollte Ihnen ebenfalls bescheinigen, dass Fachkunde in einem Richtlinienverfahren vorliegt.

Der Antrag ist durchaus aufwendig. Vielleicht können Ihnen Angehörige und Freunde dabei helfen. Unter dem folgenden Link ist das ganze Prozedere nochmal detailliert beschrieben:

https://www.ptk-saar.de/fileadmin/user_upload/Patienteninfo/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf