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Sexueller Missbrauch außerhalb der Familie

Sexueller Missbrauch von Kindern außerhalb des engeren Familienkreises kann sich auf verschiedene Personengruppen beziehen: Zum einen sind es Kontakte und sexuelle Belästigungen durch dem Kind vertraute Personen aus dem Freundeskreis der Familie, aus der Nachbarschaft, in Vereinen, Kirchen und Jugendgruppen, zum anderen können es Freunde sein, die sich den Kindern und Jugendlichen nähern.

Da hier die emotionalen Bindungen zwischen Täter und Opfer nicht so eng sind wie innerhalb der Familie oder in anderen vertrauten Beziehungen, gelangen diese Fälle eher zur Anzeige und tauchen bevorzugt in der Kriminalstatistik auf. So gibt es auch immer wieder Vergewaltigungen und sexuelle Misshandlungen von Kindern durch den „fremden Onkel im Park“ es geschieht jedoch sehr viel seltener als es im öffentlichen Bewusstsein erscheint.(5)

Allerdings muss beachtet werden, dass sexuellen Übergriffen außerhalb der Familie häufig innerfamiliärer Missbrauch vorausgeht. Das bedeutet, dass schon in der Familie sexuell missbrauchte Kinder auch außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leichter erneut zu Opfern werden als andere.

Bei sexuellem Missbrauch durch Personen außerhalb der Familie sind hinsichtlich der Beziehungsdynamik zwischen Täter und Opfer und damit auch der Folgewirkungen verschiedene Formen zu unterscheiden. Vermutlich weniger traumatisch, wenn auch sicher abstoßend und ängstigend, sind Begegnungen mit Exhibitionisten, vor allem, wenn sie nur einmalig sind und wenn die Kinder sich mit den Eltern oder anderen erwachsenen Personen ihres Vertrauens darüber aussprechen können. Ebenfalls führen flüchtige oder nur vorsichtige sexuelle Kontakte mit Pädophilen nicht notwendigerweise zu längerfristigen Schädigungen; diese haben mit ihren Forderungen nach Freigabe von sexuellen Beziehungen zu Kindern in den letzten Jahren viel auf sich aufmerksam gemacht.

Die Neigung pädophiler Männer wird fälschlicherweise häufig allein mit dem Missbrauch von Jungen in Verbindung gebracht. Pädophile Regungen gibt es aber auch bei Frauen, und sie können sich sowohl auf Jungen wie auch auf Mädchen beziehen. Da pädophile Beziehungen von Erwachsenen zu nicht-verwandten Kindern eher angezeigt und auch strafrechtlich verfolgt werden als sexueller Missbrauch in der Familie, ist in der Öffentlichkeit oft der Eindruck entstanden, als sei die Pädophilie das zentrale Problem dieser Thematik.

Spektakulär sind die bekannt gewordenen Fälle pädophilen Missbrauchs auch, weil sie in der Regel gleich mehrere Kinder betreffen, die bei den Tätern persönliche Zuwendung und Zärtlichkeit gesucht oder sich ein zusätzliches „Taschengeld“ verdient haben. Je nach den Begleitumständen können auch solche Erfahrungen unangenehme oder traumatische Auswirkungen haben; dennoch repräsentiert für die jeweils Betroffenen der extrafamiliäre Missbrauch von Kindern in Form pädophiler Annäherung von Erwachsenen an Kinder im öffentlichen Raum alles in allem den geringsten Teil des gesellschaftlichen Problems sexuellen Missbrauchs.

Länger und andauernder Missbrauch durch Personen außerhalb der Familie, der mit vergleichbaren emotionalen Verstrickungen zwischen Täter und Opfer einhergeht, wie der Missbrauch durch verwandte oder dem Kind nahestehende Menschen, hat jedoch auch ähnliche Auswirkungen wie dieser.


Sexueller Missbrauch in Institutionen

Pädophile Neigungen können in einzelnen Fällen dazu führen, dass bewusst oder auch unbewusst Berufe gewählt werden, in denen der Umgang mit Kindern im Mittelpunkt steht. Erzieher- oder Lehrerrollen werden vermeintlich aufgegeben und die Erwachsenen versuchen, ein gleichwertiges Mitglied der (kindlichen) Peergruppe zu werden. Gleichzeitig behalten sie aber die ihnen durch Alter und Rolle zugeschriebene Machtfunktion und nutzen diese aus.

Sexueller Missbrauch an Schulen ist seit einigen Jahren schon wiederholt in den Medien thematisiert worden. Zur Anzeige gelangte Fälle gaben den Anlass für publikumswirksame Artikel in Zeitschriften wie „Brigitte“, „Spiegel“, „Stern“ und anderen.

Über sexuellen Missbrauch in Heimen und Pflegefamilien liegen bisher kaum Untersuchungen vor, insbesondere fehlen Angaben zur Häufigkeit des Auftretens. Dennoch handelt es sich hierbei keineswegs nur um Einzelfälle, und die Problematik ist den im Jugendhilfebereich Arbeitenden sehr wohl bekannt und spiegelt sich in den Nachfragen bei den Beratungsstellen wieder.

Bei Hinweisen für sexuelle Übergriffe eines Mitarbeiters ist es ratsam, sich zunächst Rat und Hilfe außerhalb der Institution zu holen, um über die Beobachtungen und Vermutungen zu sprechen. Wenn sich weitere Anhaltspunkte ergeben und sich der Verdacht erhärtet, muss grundsätzlich die Leitung informiert werden.

Auch in Heimen und Pflegefamilien scheinen Kinder, die schon in ihrer Herkunftsfamilie missbraucht wurden, eher zu Opfern erneuter sexueller Traumatisierung zu werden, als andere.
In der Regel geht die Initiative - wie bei jedem Missbrauch - vom Erwachsenen aus; zum anderen haben gerade bereits innerhalb ihrer Herkunftsfamilie sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche häufig Verhaltensweisen gelernt, die von Erwachsenen als Herausforderung und Aufforderung zu sexuellen Handlungen verstanden werden können. Dies führt dazu, dass sexuell missbrauchte Kinder ihre Erfahrungen immer wieder schmerzvoll wiederholen, weil Sexualität für sie das einzige Mittel geworden ist, sich Zuwendung und Zuneigung zu sichern.

Allerdings rufen diese Kinder und Jugendlichen durch ihr provozierendes Verhalten häufig auch Abneigung bei Erziehern oder anderen Bezugspersonen hervor, so dass nicht mehr nach den Ursachen ihres Verhaltens gefragt wird: Sie bleiben so weiterem Missbrauch ausgesetzt, ohne den notwendigen erhofften Halt und Schutz zu finden. Es empfiehlt sich daher für Mitarbeiter der Jugendhilfe und anderer Bezugsbereiche, in denen der direkte Umgang mit Kindern im Mittelpunkt steht, sich über verschiedene Fortbildungsangebote mit der Thematik zu befassen und Kenntnisse über die Missbrauchsdynamik, die Kinder und Jugendliche bereits aufgrund früherer Missbrauchserfahrungen in die Einrichtung mitbringen, zu erwerben.


Besondere Elemente des sexuellen Missbrauchs

Sexueller Missbrauch in der Familie unterscheidet sich von anderen Formen der Misshandlung vor allem durch den Druck zur möglichst vollständigen Geheimhaltung. Während körperliche Züchtigungen oder andere Strafen mehr oder weniger immer noch zum aktzeptierten Repertoire elterlichen Erziehungshandelns gezählt werden, die nur bestimmte Grenzen nicht überschreiten sollten, unterliegt der sexuelle Missbrauch als solcher der Tabuisierung und folglich der Verheimlichung. Es darf darüber in keinem Fall gesprochen werden.

Täter und Opfer sowie in den meisten Fällen auch die indirekt beteiligten Familienmitglieder fürchten sich daher vor der Aufdeckung des Familiengeheimnisses, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Beim Täter kann es sein:

  • Angst vor gerichtlicher Verfolgung, Haftstrafe und Verlust des Arbeitsplatzes;
  • Angst vor Streit und Anschuldigungen und Auseinanderbrechen der Familie;
  • Angst vor dem Eingeständnis der eigenen Schuld, Scham und Gefühlen der Wertlosigkeit infolge der Tabuverletzung.

Um sich diesen Ängsten und Schuldgefühlen nicht stellen zu müssen, werden sie oft gänzlich verleugnet, und die Verantwortung für den Missbrauch wird dem Kind zugeschoben. Dennoch sind Schuldgefühle und Strafängste, zumindest unbewusst, fast immer vorhanden. Das Ausmass der Angst vor möglicher Bestrafung und Vergeltung entspricht dabei dem des vom Bewusstsein meist abgewehrten Gefühls der Schuld: So geben verurteilte Täter ihren Mithäftlingen in der Regel auch nicht den Grund ihrer Haftstrafe an, weil sie befürchten, von allen Seiten die Aggressionen auf sich zu ziehen (erfahrungsgemäß nicht zu unrecht).

Da es sich bei dem Missbraucher in der Regel um eine Person handelt, zu der das Kind auch eine gute und vertrauensvolle Beziehung hat (oder hatte), übernimmt es in Identifikation mit dieser unbewusst auch deren Schuldgefühle. So glaubt es oft, dass es aufgrund seiner eigenen Schlechtigkeit missbraucht wird, dass es den Missbrauch gewissermaßen selbst zu verantworten hat. Es ist ihm deshalb kaum möglich, sein Geheimnis mitzuteilen und andere um Hilfe zu bitten.

Weitere Gründe für ein Schweigen des Kindes können sein:

  • Offene Drohungen des Missbrauchers mit Gewalt oder anderen schlimmen Folgen für ihn/sie, das Kind und die gesamte Familie, wenn der Missbrauch bekannt werden sollte. Das Kind wird so auf die Loyalität mit dem Missbraucher und den anderen Familienmitgliedern verpflichtet und selbst zum Schuldigen gemacht;
  • Angst des Kindes, mit der Beendigung des Missbrauchs durch die Aufdeckung die Zärtlichkeiten und die Zuwendung des Missbrauchers und/oder Privilegien (Geschenke, Belohnungen für die Duldung) zu verlieren;
  • Angst, dass ihm nicht geglaubt wird und es als Lügner abgestempelt wird;
  • Scham wegen der Teilnahme an den verbotenen Handlungen und auch wegen eventueller lustvoller Anteile; Schuldgefühle gegenüber der Mutter bzw. der Wunsch, sie vor den Gewalttätigkeiten des Vaters zu schützen;
  • wirksame Verinnerlichung des Tabus, über Sexualität zu reden.

Insbesondere bei jüngeren Kindern können als Ursachen für das Schweigen noch hinzukommen, dass es

  • in hohem Maße verwirrt ist und gar nicht benennen kann, was ihm wiederfährt;
  • nicht weiß, dass es ein Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper hat - oder haben sollte;
  • die Absichten des Erwachsenen jeweils nicht als sexuelle erkennt und sich folglich nicht wehren kann.

Wenn das Kind es trotzdem wagt, zunächst wahrscheinlich nur in Andeutungen, aber vielleicht auch direkt über seine Missbrauchserfahrungen zu sprechen, bedarf es eines ruhigen Gegenübers, einer Person, die bereit ist, ihm zuzuhören und Glauben zu schenken:

Nach allen Erfahrungen gibt es so gut wie keine Falschanschuldigungen durch Kinder. Es kann sein, dass ein Kind, um eine ihn vertraute Person zu schützen, eine andere Person beschuldigt. Die Erfahrungen zeigen, dass es in der Regel für Anschuldigungen, die Kinder äußern, reale Hintergründe gibt.

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung der Senatsverwaltung Berlin zur Verfügung gestellt.